Informationen Amtsblatt des Kantons Aargau

Im Amtsblatt des Kantons Aargau sind die rechtlich vorgeschriebenen behördlichen Bekanntmachungen für das ganze Kantonsgebiet zu veröffentlichen, soweit sie nicht in der Aargauischen Gesetzessammlung (AGS) erscheinen.

Ab dem 1. Januar 2012 kommt dieser elektronischen Publikation rechtsverbindliche Wirkung zu (§ 13 des Gesetzes über die amtlichen Publikationsorgane [Publikationsgesetz, PuG, SAR 150.600]). Rechtlich massgebend ist jeweils die signierte Einzelpublikation im PDF-Format.

Die Nutzung des Amtsblattes des Kantons Aargau ist kostenlos und ohne Login möglich. Die Inhalte können an Computern, auf Tablets und auf Smartphones jederzeit ortsunabhängig gelesen werden. Mit Hilfe des Suchabonnements können kategorisierte Inhalte zudem automatisiert bezogen werden.

Informationen zum Publizieren von Meldungen im Amtsblatt des Kantons Aargau finden Sie unter Publizieren.


Veröffentlichung der Publikationen

Neue Publikationen erscheinen von Montag bis Freitag jeweils um 07:00 Uhr (exkl. allgemeine Feiertage).



Verzicht auf Publikationen im kantonalen Amtsblatt

Ab 1. Juli 2019 wird das Verzeichnis der kantonalen Erlasse nicht mehr im kantonalen Amtsblatt publiziert. Die Übersicht kann in der Gesetzessammlung aufgerufen werden. 

Auch Kraftloserklärung von Wertpapieren (Mortifikationen) und entsprechende Aufrufe (Mortifikationsbegehren) werden ab dem 1. Juli 2019 nicht mehr im kantonalen Amtsblatt veröffentlicht. Diese Publikationen der Bezirksgerichte erfolgen aufgrund der gesetzlichen Grundlagen ausschliesslich im Schweizerischen Handelsamtsblatt (SHAB), wo sie kostenlos abruf- und abonnierbar sind. Handelsregister-Einträge werden bereits seit 1. Januar 2018 nicht mehr im Amtsblatt des Kantons Aargau publiziert.