Gemäss Behindertengleichstellungsgesetz (SR 151.3) müssen die Webangebote von Bund, Kantonen und Gemeinden barrierefrei umgesetzt sein. Der Kanton Aargau hat dies bei seiner Website (www.ag.ch) als auch bei der Umsetzung der kantonalen Amtsblattplattform berücksichtigt.
Der öffentliche Bereich des digitalen Amtsblatts des Kantons Aargau (Lesebereich) wurde barrierefrei zugänglich gestaltet. Nicht nur für Desktop- sondern auch für Mobile-Geräte – insbesondere der beiden Betriebssysteme iOS und Android – wurde die Barrierefreiheit berücksichtigt.
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