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Häufige Fragen und Antworten

Wie suche/filtere ich nach Publikationen?

Mit Hilfe der umfangreichen Suchfunktion auf der Startseite können veröffentlichte Publikationen nach gewissen Vorgaben gefiltert und angezeigt werden. Beispielsweise können Sie nach einem Stichwort suchen und den Zeitraum eingrenzen. Zudem können Sie noch mit Hilfe der Filter "Rubriken" oder "Publizierende Stellen" die Suche weiter verfeinern. Diese vier Filter können beliebig miteinander kombiniert werden.

Im Suchfeld stehen Ihnen zusätzlich folgende Möglichkeiten zur Verfügung:

  • Ich möchte einen bestimmten Suchbegriff nicht erhalten.
    Verwenden Sie das Minus-Zeichen "-" vor dem Begriff.
    Beispiel: Amtliche Vermessung -Genehmigung
     
  • Ich möchte mehrere Suchbegriffe kombinieren.
    Verwenden Sie zwischen den Begriffen "&&".
    Beispiel: Amtliche Vermessung && Gemeinde
     
  • Ich möchte Resultate entweder/oder erhalten.
    Verwenden Sie "||" (2x das Pipe-Zeichen) vor dem gewünschten Begriff.
    Das Pipe-Zeichen erhalten Sie mit folgenden Tastenkombinationen: Windows: "Alt Gr + 7" / MacOS: "Alt + 7"
    Beispiel: Amtliche Vermessung || Genehmigung
     
  • Ich möchte Resultate mit genau diesen Suchbegriffen erhalten.
    Verwenden Sie um den Begriff die Anführungszeichen "".
    Beispiel: "Gemeinde XY"
     
  • Ich möchte Resultate erhalten, die mit einem bestimmten Suchbegriff beginnen oder enden.
    Verwenden Sie das Stern-Symbol "*" vor oder nach dem Begriff.
    Beispiel: Bau* oder *verbot
     

Die Suchmöglichkeiten können auch miteinander kombiniert werden.

Was ist ein Suchabonnement?

Mit Hilfe eines Suchabonnements können Sie eine beliebige Suchabfrage speichern und sich die aktuellen Resultate täglich per E-Mail schicken lassen (um ca. 7:00 Uhr). Sie können beliebig viele Suchabonnements erstellen.

Wie richte ich ein Suchabonnement ein?

Sie können ein Suchabonnement folgendermassen einrichten:

  • Tätigen Sie Ihre gewünschte Suchabfrage beispielsweise mit Hilfe eines Suchwortes in Kombination mit einer Rubrik und/oder einer allfälligen publizierenden Stelle.
  • Klicken Sie danach auf den Button "Suche abonnieren".
  • Beim nachfolgenden Formular geben Sie Ihren Namen, Ihre E-Mail-Adresse und einen Betreff für die Speicherung des Suchabonnements an.
  • Klicken Sie danach auf den Button "Suche abonnieren".
  • Sie erhalten eine E-Mail mit dem Hinweis, Ihr Suchabonnement über einen Link zu aktivieren.
  • Sie erhalten eine weitere E-Mail mit der Bestätigung Ihres eingerichteten Suchabonnements.
  • Nach erfolgreicher Aktivierung erhalten Sie täglich um ca. 7:00 Uhr eine E-Mail, falls mit Ihrem gewählten Suchfilter aktuelle Publikationen gefunden werden.


Wie kündige ich ein Suchabonnement?

In jeder E-Mail eines Suchabonnements finden Sie in der Fusszeile einen Link, um dieses spezifische Suchabonnement zu löschen.

Sie können nicht mehrere Suchabonnements gleichzeitig löschen.

Wofür benötige ich ein Benutzerkonto?

Mit einem Benutzerkonto steht Ihnen die Lesezeichen-Funktion zur Verfügung. Einzelne Publikationen können als Lesezeichen gespeichert werden. Ausserdem benötigen Sie ein Benutzerkonto, um im Amtsblatt des Kantons Aargau Meldungen publizieren zu können.

Wie kann ich eine Publikation als Lesezeichen speichern?

Um sich eine Publikation als Lesezeichen zu speichern, benötigen Sie ein Benutzerkonto. Gehen Sie dafür auf "Anmelden > Hier Benutzerkonto erstellen".

Danach können Sie bei jeder Publikation auf das entsprechende Lesezeichen-Symbol klicken, um diese zu speichern. Ausserdem steht Ihnen ein separater Bereich mit einer Übersicht Ihrer gespeicherten Lesezeichen (Publikationen) zur Verfügung.

Welche digitale Signatur wird verwendet?

Für die elektronische Veröffentlichung des kantonalen Amtsblatts wird die qualifizierte digitale Signatur verwendet. Damit wird die Authentizität der rechtsverbindlichen Amtsblatt-Daten auf der Internetplattform garantiert.

Die automatisch erzeugten PDF-Dateien der einzelnen Publikationen werden mit einer digitalen Signatur versehen, um sowohl die Echtheit als auch den Zeitpunkt der Erstellung der PDF-Datei nachweisen zu können.

Wie werden die Einsprachefristen bei Verkehrsbeschränkungen berechnet?

In Rücksprache mit dem Departement Bau, Verkehr und Umwelt, Abteilung Tiefbau, beginnt die Beschwerdefrist 1 Tag nach dem Publikationsdatum an zu laufen und endet 30 Tage später. Fällt das Enddatum auf einen Samstag, Sonntag oder auf einen Feiertag, so wird das Datum des nächsten Arbeitstags aufgeführt.

Beispiel: Publikationsdatum: Freitag, 01.01.2021, Einsprachefrist: Samstag, 02.01.2021 bis Montag, 01.02.2021 (da der 31.01.2021 ein Samstag ist). Die Verantwortung für die korrekten Fristangaben liegt bei den publizierenden Stellen.

Weitere Informationen:

 

Häufige Fragen und Antworten für publizierende Stellen

Muss ich Meldungen, welche ich im SHAB oder auf SIMAP publiziere, hier noch einmal erfassen?

Meldungen, welche im SHAB (Schweizerischen Handelsamtsblatt respektive Amtsblattportal) oder auf SIMAP (Beschaffungsplattform des Bundes) veröffentlicht werden, müssen nicht noch einmal separat im kantonalen Amtsblatt erfasst werden. Diese Meldungen können über eine automatische Schnittstelle direkt vom SHAB oder von SIMAP übernommen werden. In diesem Fall werden selbstverständlich alle Angaben (so, wie diese im SHAB oder auf SIMAP erfasst worden sind) auch im kantonalen Amtsblatt übernommen und abgebildet.

Wie kann ich weitere Benutzer zu meiner publizierenden Stelle hinzufügen?

Sie können unter "Publizieren > Publizierende Stelle verwalten" beliebig viele Benutzer zu Ihrer publizierenden Stelle hinzufügen.

Falls eine Person bereits ein Login für das kantonale Amtsblatt besitzt, kann Sie im Benutzermenu unter "Registrierung" Zugang zu einer publizierenden Stelle beantragen. Es ist möglich, Zugang für mehrere publizierende Stellen zu beantragen. Hierzu muss die Registrierung für jede Stelle durchgeführt werden.

Als Administrator/in der publizierenden Stelle erhalten Sie eine E-Mail und müssen diese Person dann nur noch bestätigen.

Was ist ein Administrator/eine Administratorin?

Jede publizierende Stelle besitzt mindestens einen Administrator/eine Administratorin. Administratorinnen und Administratoren können die publizierende Stelle (Mitglieder, Basisdaten, Rechnungsadresse) verwalten und erhalten Benachrichtigungen zur publizierenden Stelle sowie deren Publikationen per E-Mail.

Die Administratoren können selbstständig weiteren Mitgliedern ihrer publizierenden Stelle Administratorenrechte zuweisen. Pro publizierende Stelle sind beliebig viele Administratorinnen und Administratoren möglich. Alle besitzen die gleichen Rechte und erhalten die gleichen Benachrichtigungen.