Im Amtsblatt des Kantons Aargau sind die rechtlich vorgeschriebenen behördlichen Bekanntmachungen für das ganze Kantonsgebiet zu veröffentlichen, soweit sie nicht in der Aargauischen Gesetzessammlung (AGS) erscheinen.
Ab dem 1. Januar 2012 kommt dieser elektronischen Publikation rechtsverbindliche Wirkung zu (§ 13 des Gesetzes über die amtlichen Publikationsorgane [Publikationsgesetz, PuG, SAR 150.600]). Rechtlich massgebend ist jeweils die signierte Einzelpublikation im PDF-Format.
Die Nutzung des Amtsblattes des Kantons Aargau ist kostenlos und ohne Login möglich. Die Inhalte können an Computern, auf Tablets und auf Smartphones jederzeit ortsunabhängig gelesen werden. Mit Hilfe des Suchabonnements können kategorisierte Inhalte zudem automatisiert bezogen werden.
Informationen zum Publizieren von Meldungen im Amtsblatt des Kantons Aargau finden Sie unter Publizieren.