Publizieren

Damit Sie im Amtsblatt des Kantons Aargau eine Meldung publizieren können, muss Ihre publizierende Stelle registriert und Sie müssen angemeldet sein.

Allgemeine Informationen zum Amtsblatt des Kantons Aargau finden Sie unter Informationen.

Veröffentlichung der Publikationen

Neue Publikationen erscheinen von Montag bis Freitag jeweils um 07:00 Uhr (exkl. allgemeine Feiertage).


Publikationsgebühren

Das digitale Amtsblatt ermöglicht ab 1. Juli 2019 ein medienbruchfreies Erfassen, Kontrollieren und Publizieren amtlicher Publikationen, womit die wiederkehrenden Kosten für das Amtsblatt des Kantons Aargau reduziert werden konnten. In der Folge wurden auch die durchschnittlichen Publikationsgebühren gesenkt. 

  • Fixe Gebühr pro Publikation: Fr. 42.–
  • Ausnahme: Fixe Gebühr pro Testamentseröffnung: Fr. 15.– 

Für Publikationen, welche nicht über die Online-Plattform erfasst sondern per E-Mail aufgegeben werden, wird ein Erfassungszuschlag von Fr. 100.– verrechnet.

Die Rechnungsstellung erfolgt durch die Somedia Production AG (Kontakt).


Redaktionsschluss

Publikationen am Folgetag Publikationen am Montag Publikationen nach Feiertagen
Montag bis Donnerstag,
15:00 Uhr
Freitag bis 15:00 UhrTag vor dem ersten Feiertag
bis 14:00 Uhr


Achtung: Falls Ihre Publikation von der Redaktionsstelle zur Korrektur zurückgewiesen werden muss, kann keine Publikation am nächsten Tag garantiert werden.

Publikationen via E-Mail:
Publikationen am übernächsten Tag Publikationen
am Montag
Publikationen
am Dienstag
Publikationen
nach Feiertagen
Montag bis Mittwoch,
15:00 Uhr
Donnerstag
bis 15:00 Uhr
Freitag bis 15:00 Uhr2 Tage vor dem ersten Feiertag bis 14:00 Uhr

Freigabeprozess

Grafik Publikationsprozess
Abbildung des Publikationsprozesses: Anmelden, Publikation erfassen, Publikation zur Prüfung freigeben, Publikation wird durch die Redaktion geprüft und zur Veröffentlichung freigegeben oder zurückgewiesen, Publikation veröffentlichen.

Einreichung via E-Mail

Bis auf Weiteres können Publikationen auch noch ohne Registrierung direkt über die E-Mail-Adresse publikation@ag.digitales-amtsblatt.ch eingereicht werden (Word- oder PDF-Dokumente mit Angabe der Rubrik). Dafür wird allerdings ein Erfassungszuschlag von Fr. 100.– verrechnet. Ausserdem müssen die separaten Redaktionsschlusszeiten beachtet werden.


Rückzug von Publikationen

Wenn Publikationen zurückgezogen werden müssen, welche bereits von der Redaktion geprüft und zur Veröffentlichung freigegeben worden sind, müssen Sie sich telefonisch an die Redaktionsstelle (Kontakt) wenden. Dies gilt auch für Publikationen, welche vom SHAB (Schweizerisches Handelsamtsblatt) oder von SIMAP (Beschaffungsplattform des Bundes) direkt übernommen werden.